Mein mobiles Sklavengrätli vibriert. Auf dem Display ist eine Festnetznummer mit 041er-Vorwahl zu sehen. „Aus der Zentralschweiz droht selten Schlimmes“, denke ich und nehme ab: „Balsiger?“
„Einen wunderschönen guten Tag! Bin ich mit Herrn Mark verbunden?“, ertönt eine Männerstimme, geschliffen und in perfektem Hochdeutsch.
Ich ahne schon, was jetzt gespielt wird, also spiele ich mit.
„Vermutlich ist in Ihrer Datenbank mein Vor- und Nachname durcheinandergeraten. Sie dürfen mir trotzdem gerne Herr Mark sagen, solange Sie den Buchstaben K kkkräftig betonen“, antworte ich in ähnlich überzeugendem Hochdeutsch. „Wissen Sie, so wie Bundesrätin Doris Leuthard aus jedem „ch“ ein eidgenüsslich-rustikales „ckk“ macht.“
Am anderen Ende der Leitung ist eine leichte Irritation spürbar. Nach zwei Sekunden:
„Alles klar, Herr Mark. Sie standen ja letzte Woche mit unserer Sabina Meister in Kontakt. Es ging um Ihre Krankenkasse, die…“
Ich unterbreche: „Sabina Meister?! Entschuldigung, diesen Namen kann ich nicht zuordnen. Und wenn es um Krankenkassen geht, müssen Sie eines wissen: Ich bin zwar männlich und gesund, aber schon haarscharf über 40, gehöre also nicht mehr zur Kategorie der guten Risiken. Die Datenbank Ihres Krankenkassen-Brokers ist veraltet – und ich bin goppeletti mit ihr gealtert.“
„Alles klar, Herr Mark. Sehen Sie, wir haben ein sehr preisgünstiges…“
Wieder fahre ich ihm ins Wort: „Nichts ist klar!“ Meine Stimme klingt zwei Sätze lang wie ein Feldweibel im Kalten Krieg klingen musste, und die anderen Passagiere im Intercity von Bern nach Interlaken drehen ihre Köpfe interessiert zu mir. (Okay, einer guckt echli hässig, weil ich zu laut geworden bin. Exgüsé, das bin ich sonst im öffentlichen Raum nie!) Dann bin ich wieder extrem anständig.
„Haben Sie eine juristische Ausbildung?“, frage ich mit honigsüsser Stimme.
„Nein.“
„Sehen Sie, im Schweizerischen Strafgesetzbuch Artikel 263, Absatz 2, steht, dass Sie meine Telefonnummer nicht einstellen dürfen, weil sie mit einem Sternchen versehen ist. Wenn Sie die Nummer noch einmal wählen, nimmt unser Hausjurist ab, und ich sage Ihnen, das ist ein scharfer Hund! Der kläfft nicht nur wie Nachbars Rex, sondern verfolgt Sie wie ein Terrier. Und das wird dann teuer für Sie persönlich, Herr… Wie war nochmals ihr Name?“
„Tu-tu-tu“, tönt es in der Leitung.
Liebe Freunde in der Politik, solche Werbeanrufe „are a pain in the a…“, ach, Sie wissen schon wo. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb will immer noch nicht richtig greifen.
Liebe Freundinnen bei den Krankenkassen, ich weiss, dass die alljährigen Prämienschübe nicht auf ihre Arbeitgeber zurückzuführen sind. Aber diesen aggressiven Brokern müsste man das Handwerk doch legen können, im ureigenen Interesse, nicht?
P.S.
Der Artikel des Strafgesetzbuchs, den ich nannte, ist übrigens frei erfunden. Er hat mit dem Thema nichts zu tun. Die Sache ist im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Artikel 3, Absatz 1 festgehalten.