Am Mittwoch war Bundesrat Albert Rösti Gast im «Rundschau»-Talk von SRF. Medienpolitisch interessant ist, wie er dort den Ausgang der Halbierungsinitiative interpretierte. Zudem hat er einen Plan, wie er die neue Konzession der SRG «schärfen» will. Aus Sicht des Bundesrats soll dabei unter anderem das Online-Angebot eingeschränkt werden – also just dort, wo sich die bis 55-Jährigen heute mehrheitlich informieren.
Weiter betonte Rösti mehrfach, die «Ausgewogenheit» müsse gewährleistet sein. Er sagte, dieser Begriff sei in der Konzession festgehalten. Das ist nachweislich falsch. Weder in der Konzession noch im Radio- und Fernsehgesetz – und schon gar nicht in der Bundesverfassung – ist von Ausgewogenheit die Rede. Sie ist ein Phantom.
Der Begriff klingt zwar gut – gerade in Schweizer Ohren. Doch Vorsicht: Es droht die sogenannte false balance. Ein Beispiel:
Angenommen, Radio SRF produziert eine Sendung zu Ehren des italienischen Astrophysikers und Universalgelehrten Galileo Galilei. Dieser hat im 17. Jahrhundert mit anderen nachgewiesen, dass sich die Erde und die übrigen Planeten um die Sonne drehen.
Es gibt Menschen, die noch heute das Gegenteil behaupten. Stünde die «Ausgewogenheit» tatsächlich in der SRG-Konzession, müssten sie in diesem Beitrag ebenfalls zu Wort kommen.
Mit Verlaub, aber das kann es nicht sein.
Der Ruf nach Ausgewogenheit und die Kritik, die SRG habe einen «Linksdrall», wurden vom rechtsbürgerlichen Hofer-Club während des Kalten Krieges in ein politisches Narrativ gegossen. Was nicht der eigenen Meinung entspricht, gilt seither als «linkslastig». Dabei wird ausgeblendet, dass es zum journalistischen Auftrag gehört, mit professioneller Distanz kritische Fragen zu stellen. Dieselben Kreise popularisierten den Ausruf «Moskau einfach!».
Im Kontext von Wahlen und Abstimmungen muss Ausgewogenheit hingegen tatsächlich gewährleistet sein – und das ist sie auch. Beispielhaft zeigen das Abstimmungs-«Arenas», in denen die Redezeit beider Lager gestoppt und während der Sendung ausgeglichen wird.
Der Begriff Ausgewogenheit wird in medienpolitischen Debatten immer wieder ins Feld geführt – während des Abstimmungskampfs über die Halbierungsinitiative sogar inflationär. Das hat System, so meine Hypothese: Viele plappern den Begriff unreflektiert nach.
Lamentabel ist, dass etliche Journalistinnen, Politiker und Medienmanager offenbar nicht wissen, was in der Konzession tatsächlich steht. Dort heisst es: «Die SRG sorgt in ihren Informationsangeboten für eine umfassende, vielfältige und sachgerechte Berichterstattung.»
Wohin es führt, wenn Regierungen Medien gängeln, zensurieren oder gar steuern, zeigt die Entwicklung in Ungarn oder Russland. Dort wurde die Demokratie zunehmend geschwächt, ja ausgehebelt. Diese Entwicklung ist gefährlich und verpflichtet uns in der Schweiz, wachsam zu bleiben.
Bei der neuen Konzession geht es um viel mehr geht als nur neue Paragraphen. Der SRG Daumenschrauben anzusetzen, wäre falsch. Es reicht völlig, dass sie – wie vom Bundesrat verordnet – trotz Medienkrise ihr Budget bis 2029 um satte 17 Prozent kürzen muss.
Fazit:
Es ist sinnvoll, wenn die Allianz Pro Medienvielfalt weiterhin wachsam bleibt – und den Prozess zur neuen Konzession bis Ende 2027 aufmerksam begleitet. Ob sie das will, entscheidet sich in den nächsten Wochen.
Die Links:
– Der Talk in der «Rundschau» von SRF ist hier greifbar.
– Die Konzession der SRG gibt’s hier als PDF.
P.S.
Wer mit einem Radio- oder Fernsehbeitrag des öffentlichen Rundfunks nicht zufrieden ist, hat die Möglichkeit, bei der SRG-Ombudsstelle eine Beschwerde einzureichen. Kann diese nicht geklärt werden, geht es weiter zur Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI), die sich mit diesem Fall befassen muss. Der Beschwerdeweg ist offen bis zum Bundesgericht.
Foto: Printscreen SRF-«Rundschau» vom 18. März 2026











